Die Stadt Friedrichshafen löst ihre Zusage im Rahmen des Planungsverfahrens für das Gewerbegebiet Kluftern-Süd ein und beschränkt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Ortsdurchfahrt Kluftern ab sofort auf 30 km/h.
„Die Stadt Friedrichshafen hat die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Ortsdurchfahrt Kluftern im Abschnitt zwischen dem so genannten Scharfen Eck und dem Ortseingang auf Höhe des Bürgerhauses angeordnet und über eine entsprechende Beschilderung inzwischen auch umgesetzt“, erklärt Erster Bürgermeister Dr. Stefan Köhler. Die Stadt Friedrichshafen hat, so Köhler weiter, damit eingehalten, was sie im Rahmen des Planungsverfahrens für das Gewerbegebiet Kluftern-Süd zugesichert hat. Vorgesehen ist auch, den derzeitigen Kreuzungsbereich „Scharfes Eck“ zu einem Kreisverkehr auszubauen. Damit Kinder auf dem Weg zur Schule und weitere Passanten die Ortsdurchfahrt Kluftern sicher überqueren können, ist ebenfalls vorgesehen, die Fußgängersignalanlage zu verlegen. Außerdem sind auf der Höhe der Josef-Braun-Straße / Bessererweg und des Bürgerhauses bauliche Fahrbahnverschwenkungen mit Querungsmöglichkeiten geplant. Durch diese baulichen Maßnahmen soll die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer gemindert und die Menschen, die dort wohnen, geschützt werden.
Aus Verkehrssicherheitsgründen und um eine Minderung der Geschwindigkeit zu erreichen, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Die Herabsetzung der Durchfahrtsgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h wurde vom Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt angeordnet und gilt ab sofort. Entsprechende Hinweisschilder wurden vom Baubetriebsamt heute aufgestellt.
Man sollte darüber nachdenken ob die Angaben richtig sind, oder richtig interpretiert wurden.
Zur besseren Bewertung der Aussagen hier einige Arbeiten welche sich mit dem Verkehr wissenschaftlich auseinander setzt.
Verkehr:
strassenverkehr (pdf, 3,413 KB)
Staubildung:
staubildung (pdf, 2,191 KB)